Allgemeine Geschäftsbedingungen
GPA Automotive UG (haftungsbeschränkt) · Fenner Straße 60C · 66127 Saarbrücken
Geschäftsführer: Tristan Gauer, Alexander Petry
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 111963 · USt-IdNr.: DE460491887
Telefon: +49 1523 6330862 · E-Mail: info@gpa-automotive.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und Softwareleistungen sowie für den Verkauf und Einbau von Teilen durch die GPA Automotive UG (haftungsbeschränkt) („Werkstatt“). Vertragspartner können Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) sein („Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Werkstatt ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
(1) Die Werkstatt ist ein Kfz-Meisterbetrieb. Sie führt insbesondere folgende Leistungen aus:
- Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
- Unfall- und Verschleißreparaturen
- Diagnose und Fehlersuche
- Arbeiten an Motor, Getriebe und Antrieb, einschließlich Getriebeölspülung und Walnussstrahlen
- Lieferung und Einbau von Ersatzteilen
- Softwarearbeiten, Codierungen und Kennfeldoptimierung von Motor- und Getriebesteuergeräten
(2) Reparatur-, Wartungs- und Softwarearbeiten sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, dem Angebot oder dem Kostenvoranschlag. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Werkstatt den Auftrag schriftlich, in Textform oder durch Beginn der Arbeiten annimmt. Im Auftrag wird der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.
(4) Angaben auf der Website, insbesondere die Werte im Leistungsrechner, sind unverbindliche Richtwerte. Eine bestimmte Leistungssteigerung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
§ 3 Kostenvoranschlag und Preise
(1) Auf Wunsch erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag. Er ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
(2) Ein Kostenvoranschlag ist nur kostenpflichtig, wenn dies vor seiner Erstellung gesondert vereinbart wurde. Dabei werden die Kosten genannt. Kommt es anschließend zum Auftrag, werden diese Kosten verrechnet.
(3) Zeigt sich während der Arbeiten, dass der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird oder zusätzliche Arbeiten nötig sind, holt die Werkstatt vorher die Zustimmung des Kunden ein.
(4) Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin mit den erforderlichen Fahrzeugpapieren zur Verfügung. Er weist die Werkstatt auf ihm bekannte Vorschäden, Unfälle, Umbauten und frühere Software- oder Tuningänderungen hin. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, haftet die Werkstatt nicht für daraus entstehende Schäden, es sei denn, sie hat den Schaden selbst verschuldet.
§ 5 Probefahrten und Überführungsfahrten
Die Werkstatt darf Probe- und Überführungsfahrten durchführen, soweit diese zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
§ 6 Ersatzteile und Altteile
(1) Die Werkstatt verwendet Neuteile in Erstausrüster- oder gleichwertiger Qualität. Instandgesetzte Teile (Austauschteile) werden nur nach Absprache mit dem Kunden eingebaut.
(2) Ausgebaute Teile gehen in das Eigentum der Werkstatt über und werden fachgerecht entsorgt, wenn der Kunde nicht bei Auftragserteilung ihre Herausgabe verlangt. Austauschteile, deren Altteil an den Lieferanten zurückgeht, sind davon ausgenommen.
§ 7 Softwareoptimierung (Chiptuning)
(1) Vor jeder Softwareänderung sichert die Werkstatt die Originalsoftware. Auf Wunsch kann der Serienzustand wiederhergestellt werden. Dieser Rückbau wird gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Wichtiger Hinweis: Eine Leistungssteigerung verändert technische Daten des Fahrzeugs. Sie kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (§ 19 Abs. 2 StVZO), wenn sie nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Änderung eintragen zu lassen und seiner Kfz-Versicherung zu melden. Die Werkstatt berät und unterstützt ihn dabei.
(3) Eine Leistungssteigerung kann die Herstellergarantie, Kulanz- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten (z. B. Händlern) beeinträchtigen. Darauf weist die Werkstatt den Kunden vor Auftragserteilung hin.
(4) Die Werkstatt führt keine Eingriffe durch, mit denen Abgasreinigungssysteme (z. B. Partikelfilter, AGR, SCR/AdBlue, Lambdasonden) im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig deaktiviert oder entfernt werden. Solche Eingriffe sind rechtswidrig und können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zu Bußgeldern und steuerlichen Folgen führen. Für Änderungen, die der Kunde oder Dritte nachträglich an Software oder Hardware vornehmen, übernimmt die Werkstatt keine Verantwortung.
(5) Der Kunde haftet für Schäden und rechtliche Folgen aus eigenen oder von Dritten vorgenommenen nachträglichen Änderungen an der installierten Software.
§ 8 Termine und Fertigstellung
(1) Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ändert oder erweitert sich der Auftrag, verschiebt sich der Termin entsprechend. Die Werkstatt teilt dem Kunden den neuen Termin mit.
(2) Verzögerungen teilt die Werkstatt dem Kunden unverzüglich mit. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Betriebsstörungen, etwa bei Lieferengpässen bei Teilen, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung.
(3) Überschreitet die Werkstatt einen verbindlich zugesagten Termin, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll er ihn möglichst mindestens 24 Stunden vorher absagen. Bei einem kurzfristig ohne Absage versäumten Termin, für den bereits Teile beschafft oder Arbeitszeit reserviert wurde, kann die Werkstatt Ersatz des nachgewiesenen Schadens verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Abnahme
(1) Der Kunde nimmt das Fahrzeug bei der Übergabe in der Werkstatt ab. Bei Abholung erläutert die Werkstatt die ausgeführten Arbeiten.
(2) Holt der Kunde das Fahrzeug nach Fertigstellungsanzeige nicht ab, kann die Werkstatt ihm eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens einer Woche setzen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Werkstatt zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Ab dem Ablauf einer Woche nach Fertigstellungsanzeige kann die Werkstatt ein ortsübliches Standgeld berechnen, wenn sie den Kunden zuvor darauf hingewiesen hat. Die Höhe nennt sie auf Anfrage.
§ 10 Zahlung
(1) Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Fahrzeugs fällig, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung. Eine Zahlung ist bar, per EC-Karte, per Überweisung oder per PayPal möglich.
(2) Gegen Forderungen der Werkstatt kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 11 Pfandrecht, Zurückbehaltung und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein Werkunternehmerpfandrecht an dem übergebenen Fahrzeug zu (§ 647 BGB). Außerdem kann sie das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten (§ 273 BGB).
(2) Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden sind.
§ 12 Gewährleistung (Mängelansprüche)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Werkstatt hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde soll Mängel nach ihrer Entdeckung möglichst zeitnah anzeigen und das Fahrzeug zur Nachbesserung in die Werkstatt bringen. Bei Unternehmern gilt für offensichtliche Mängel eine Rügefrist von 14 Tagen ab Abnahme.
(2) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche abweichend vom Gesetz in einem Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche nach § 13 Abs. 2 und 3.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden darauf beruht, dass das Fahrzeug unsachgemäß genutzt oder nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Gleiches gilt, wenn Dritte nachträglich an den betroffenen Teilen oder an der Software gearbeitet haben, es sei denn, der Mangel wurde dadurch nicht verursacht.
§ 13 Haftung
(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt (Kardinalpflicht). Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Werkstatt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Werkstatt nur, soweit der Kunde die Daten in angemessener Weise gesichert hat. Die Haftung ist dann auf den Aufwand für ihre Wiederherstellung begrenzt. § 13 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 14 Mobiler Service und Verträge außerhalb der Werkstatt
Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Werkstatt, etwa beim mobilen Service vor Ort, oder ausschließlich per Telefon, E-Mail oder WhatsApp, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die folgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GPA Automotive UG (haftungsbeschränkt), Fenner Straße 60C, 66127 Saarbrücken, Telefon: +49 1523 6330862, E-Mail: info@gpa-automotive.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht kein Widerrufsrecht für diese dringenden Arbeiten (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An GPA Automotive UG (haftungsbeschränkt), Fenner Straße 60C, 66127 Saarbrücken, E-Mail: info@gpa-automotive.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Streitbeilegung
Die Werkstatt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026
